Esslingen am Neckar ([.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈɛslɪŋən], schwäbisch: Esslenga [ˈeslẽŋɐ]), bis 16. Amtliche Bekanntmachungen erfolgen in der Eßlinger Zeitung. Oktober 1964 amtlich Eßlingen am Neckar, etwa zehn Kilometer südöstlich der Stadtmitte von Stuttgart und inmitten der gleichnamigen Region gelegen, ist Große Kreisstadt und zugleich die zweitgrößte Mittelstadt Baden-Württembergs sowie dessen elftgrößte Stadt.
Sie ist Sitz des Landratsamtes und auch größte Stadt des Landkreises Esslingen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
92.640 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
73728–73734
Vorwahl
0711
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Esslingen am Neckar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der österreichische Strabag-Konzern zeigt Interesse an der baulichen Entwicklung des ehemaligen Karstadt-Areals in Esslingen. Ein neuer Bebauungsplan für dieses Areal könnte in veränderter Form realisiert werden, nachdem im September 2023 eine neue Entwicklungsmöglichkeit durch Strabag Real Estate aufgezeigt wurde. Dieser Vorschlag soll im Gemeinderat am 18. November in erster Lesung besprochen und am 16. Dezember beschlossen werden.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.